Zum Glück funktioniert unser Rechtssystem und zum Glück haben manche Menschen genug Zivilcourage und gehen gegen unsinnige Beschränkungen vor, die weder angemessen noch verhältnismäßig sind.
Für BW hat der Verwaltungsgerichtshof am Montag, 08.02.21 diese Beschränkung mit Wirkung ab Donnerstag, 11.02.21 aufgehoben.
WELT ZITAT „Der 1. Senat argumentiert, die Landesregelung habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
Nach dem Infektionsschutzgesetz seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen – auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen – zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.“ ZITAT ENDE.
Der normale Menschenverstand genügt oftmals, wenn man ihm vertraut!
Genau so finde ich die 15 km Zone, die u.a. in Sachsen gilt, falsch. Vielleicht findet sich dort auch jemand mit Zivilcourage, der gegen diese unsinnige Beschränkung klagt ?
15 Stadt- und Landkreise liegen bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz unter 50, nur noch vier Kreise über 100 und die Beschränkungen haben sich seit dem verschärften Lockdown nicht verbessert.
Kommt da nicht der Gedanke auf, unsere Landesregierungen sind sofort bei Beschränkungen, aber nicht bei verhältnismäßigen Lockerungen zur Stelle, so wie es das Infektionsschutzgesetz vorschreibt ?
Ebenso die unsinnige Bestimmung, eine andere Familie nur alleine besuchen zu dürfen. Der Ehe- oder Lebenspartner muss zu Hause bleiben oder bei der einen Straße gilt Maskenpflicht, bei der anderen nicht.
Einige Opositionsparteien sind der Meinung, dass unser Parlament die Entscheidungen unserer Ministerpräsidenten mit Angela Merkel diskutieren und absegnen müssen. So wie es seit einem Jahr gemacht wird, widerspricht es unserem Grundgesetz und untergräbt damit unsere Demokratie.
Wenn dem so ist, kann unsere Regierung unsere Verfassung, das Grundgesetzt, einfach umgehen und außer Kraft setzen ?
Entweder sind wir ein Rechtsstaat, den Deutschland so gerne von anderen fordert, oder nicht und wenn ja, muss auch alles rechtens sein und nicht nur, wenn es gerade dem einzelnen oder dem Staat passt.
Ebenso ist es mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), die anscheinend wichtiger als Menschenleben ist, denn die wird im Infektionsschutzgesetz überhaupt nicht beschränkt.
Deshalb ist die Corona App auch mit den neuen Erweiterungen z.B. bei dem freiwillig zu führenden Tagebuch auch nicht sehr hilfreich, da die genaue Adresse und vor allem der Eintrag der Telefonnummer fehlt, ohne die die Gesundheitsämter dennoch viel Aufwand haben, die eingetragenen Namen zu informieren.
In Bremen müssen Mitfahrer jetzt Maske tragen. Der Fahrer darf das nach der Straßenverkehrsordnung nicht, damit er beim Blitzen der Ordnungsämter identifiziert werden kann.
Hauptsache, die Stadt erhält ihr Bußgeld, der oder die Fahrerin muss sich den Aerosolen der Mitfahrenden aussetzen. Wie krank ist den diese Bestimmung ?
Soziale Demokratie und Gewaltenteilung ist doch was Tolles und manchmal muss man unserer Regierung unsere Stirn auf Basis unseres Rechtssystems bieten !